[1672] Der Zeidler, des -s, plur. ut nom. sing. 1. In manchen Gegenden noch überhaupt derjenige, welcher die Kunst verstehet, die Bienen zu zeideln, und zu warten. 2. In engerer Bedeutung sind in manchen Provinzen noch Zeidler solche, welche das Recht besitzen, Bienen in einem Walde zu halten; dergleichen es in der Lausitz, in Sachsen u.s.f. gibt. In den Reichswäldern um Nürnberg waren die Zeidler ehedem sehr angesehen, indem sie von dem Kaiser und Reiche mit dem Zeidelrechte beliehen wurden, und ihr und der Zeidelgüter Nahme dauert daselbst noch fort, obgleich die Waldpflege der Bienen daselbst längst aufgehöret hat.