[1685] Das Zepter, des -s, plur. ut nom. sing. ein Stab, so fern er ein Ehrenzeichen der kaiserlichen und königlichen Würde ist. Das Zepter tragen. Daher denn figürlich auch die kaiserliche oder königliche Würde und Gewalt mit diesem Nahmen belegt wird. Zum Zepter gelangen, zur Regierung. Das Zepter, oder, Kron und Zepter niederlegen, die Regierung.
Anm. Schon im Schwabenspiegel Zepter. Es ist aus dem Lat. Sceptrum gebildet, daher man es auch oft Scepter zu schreiben pflegt. Allein, da dieses Wort in seiner letzten Hälfte schon eine völlig Deutsche Gestalt angenommen hat, so kann es selbige auch in der ersten ertragen, zumahl da der Laut sc im Deutschen keine Analogie hat. Was das Geschlecht betrifft, so ist das sächliche theils am gewöhnlichsten, theils dem Lateinischen am angemessensten. Indessen findet man es auch oft im männlichen, der Zepter, und zwar nach dem Vorgange mehrerer fremder Wörter, welche ihr Geschlecht verändern, wenn sie mit dem Deutschen Bürgerrechte begabet werden, z.B. das Labyrinth, der Punct, der Altar, der Pact u.s.f.