Zeugamt, das

[1697] Das Zeugamt, des -es, plur. die -ämter, ein Amt, Collegium solcher Personen, welche die Aufsicht über die Kriegesgeräthschaften haben; nur an einigen Orten, z.B. zu Wien, wo es sowohl ein Feld- und Haus-Artillerie-Zeugamt, als auch ein Artillerie-Oberzeugamt gibt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1697.
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