[1697] Das Zeugamt, des -es, plur. die -ämter, ein Amt, Collegium solcher Personen, welche die Aufsicht über die Kriegesgeräthschaften haben; nur an einigen Orten, z.B. zu Wien, wo es sowohl ein Feld- und Haus-Artillerie-Zeugamt, als auch ein Artillerie-Oberzeugamt gibt.