[1700] Der Zeugmeister, des -s, plur. ut nom. sing. 1. In der Jägerey, ein Jäger, welcher die Aufsicht über den Zeug und die Zeugknechte hat, und auch der Zeugwärter genannt wird. 2. Ein Kriegesbeamter, welcher die Aufsicht über das Geschütz und die übrigen Kriegesgeräthschaften hat; am häufigsten in dem zusammen gesetzten Feldzeugmeister.