Zeugniß, das

[1700] Das Zeugniß, des -es, plur. die -e. 1. In der engsten Bedeutung, die Bekräftigung der Aussage eines andern vermöge seiner eigenen Erfahrung; in welchem Verstande das Zeugniß mehr als Aussage ist, und eine Vergleichung zweyer Aussagen erfordert. Sich auf jemandes Zeugniß berufen. Ein Zeugniß für jemanden ablegen. Ein falsches Zeugniß ablegen. Ein Zeugniß der Wahrheit von jemanden fordern. 2. In weiterer Bedeutung, die feyerliche Aussage dessen, was man in Ansehung der moralischen Beschaffenheit eines andern für wahr hält. Jemanden ein gutes, ein rühmliches, ein schlechtes Zeugniß geben, ihm ein Zeugniß des Fleißes, des Wohlverhaltens geben. 3. Eine jede Sache, so fern sie ein Beweis, oder ein Merkmahl einer andern ist; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung, welche noch in der Deutschen Bibel vorkommt. Eben daselbst ist 4. Zeugniß oft eine jede feyerliche Behauptung, in welchem Verstande es im Hochdeutschen gleichfalls veraltet ist.

Anm. Im Nieders. Tugniß, Betuge. Im Kero kommt dafür noch Kiwiszida, und im Tatian Giwiscaf vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1700.
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