Zurechnen

[1766] Zurêchnen, verb. regul. act. 1. Auf jemandes Rechnung schreiben; im Gegensatze des abrechnen. In engerer Bedeutung ist zurechnen, auf jemandes Credit schreiben; auch im Gegensatze des abrechnen. 2. Zuschreiben, als eine Wirkung von etwas ansehen. Ich rechne es deiner Kindheit zu. Rechnen sie es mir nicht zu, daß die Sache verunglückt ist. In engerer Bedeutung, der Verbindlichkeit der Schuld und Strafe nach zueignen. Jemanden eines andern Sünde zurechnen. Was mit und nach eigener Wahl geschiehet, ist mit einer Sittlichkeit und Zurechnung verbunden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1766.
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