Zurecht

[1766] Zurêcht, adv. gehörig zubereitet, in die gehörige Lage, Verfassung. Sich zurecht machen, sich zubereiten, besonders in Ansehung der Kleidung. Die Speisen, das Essen zurecht machen, es zum Auftragen zubereiten. Etwas zurecht setzen, es in die gehörige, zur gegenwärtigen Absicht nöthige Lage setzen. So auch, zurecht legen, stellen u.s.f. Jemanden den Kopf zurecht setzen, ihn mit Ernst nach seinem Willen lenken. Ich will ihm den Kopf schon zurecht rücken, Gell. Mit etwas zurecht kommen, im gemeinen Leben, seine Absicht damit erreichen. Nach einer andern Figur geht zurecht kommen, zunächst auf den bürgerlichen Wohlstand. Wie kommt er zurecht? wie kommt er fort? wie gehet es ihm? Bey der Waare würde ein Kaufmann schlecht zurecht kommen, er würde dabey wenig gewinnen, Schaden leiden. Ich würde am schlimmsten dabey zurecht kommen, wenn nichts daraus würde, Weisse; ich würde am meisten dabey leiden.

Anm. Es ist von dem Adverbio recht und der Präposition zu. Da die Bedeutung hier sehr elliptisch ist, so schreibt man es billig als Ein Wort.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1766.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: