[1779]Zuwinken, verb. regul. act. et neutr. im letztern Falle mit haben. Einem freundlich zuwinken ihm zum Zeichen seines Wohlwollens winken. Einem seinen Beyfall zuwinken, ihm denselben durch Winken zu erkennen geben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1779.