[1781]Die Zwangmühle, plur. die -n, eine Mahlmühle, auf welcher gewisse Leute ihr Getreide mahlen zu lassen gehalten sind; im Oberdeutschen eine Bannmühle, sonst auch Frohnmühle.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1781.