Zwangmühle, die

[1781] Die Zwangmühle, plur. die -n, eine Mahlmühle, auf welcher gewisse Leute ihr Getreide mahlen zu lassen gehalten sind; im Oberdeutschen eine Bannmühle, sonst auch Frohnmühle.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1781.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika