[292] Das Contingent, a. d. Lat. Derjenige Theil der Deutschen Reichsarmee, den einzelne Reichsstände zu Reichskriegen stellen müssen. Die Antheile eines jeden richteten sich ehemals nach einem Reichsgesetze Carls V. von 1521 (Reichsmatrikel), jetzt aber in der Regel nach der Matrikel von 1681, vermöge welcher die Armee, bei gewöhnlichen Kriegen, 40000 Mann (12000 Reiter, 28000 Fußvölker) in sich begreift. Diese Anzahl wird die Einfache (simplum) genannt, steigt aber bei dringender Gefahr auf die Zweifache (duplum, 80000) und Dreifache (triplum, 120000). Aber im jetzigen Französischen Kriege hat man sogar das Fünffache (quintuplum 200000) ausgeschrieben, welches jedoch nicht ganz gestellt worden ist. Die Generale bei dem Contingent sind zur Hälfte katholisch und zur Hälfte protestantisch. Kleine Reichsstände geben oft Geld Statt der Mannschaft.