Contingent

[409] Contingent (v. lat.), 1) Truppenabtheilung, meist aus allen Waffengattungen zusammengesetzt, die ein Staat, nach Übereinkunft mit andern, zu einem Krieg zu stellen u. zu unterhalten hat; so die Truppenstellungen des ehemaligen Deutschen Reichs, des Rheinbundes u. des Deutschen Bundes. Bei letzterm beträgt das C. 11/6 Procent der Bevölkerung jedes Bundesstaates u. außerdem 1/3 Procent Reserve- u. 1/6 Procent Ersatzcontingent; 2) beim Montirungswesen mehrerer Armeen, was nicht in ganzen Stücken (in ganzen Garnituren), sondern wegen der längeren Haltbarkeit einzeln geliefert wird, z.B. messingene Auszeichnungen an den Kopfbedeckungen, Kuppelschlösser, Gewehrrieme etc.; 3) der Antheil an Waaren od. Geld, welche der Compagnon einer Gesellschaft zu liefern übernommen hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 409.
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