[329]Das Decret, 1) jede Verordnung des Staatsoberhaupts sowohl als eines Beamten; 2) in Frankreich, der Schluß des National-Convents, welcher in der ganzen Republik gesetzliche Kraft hatte.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 329.