[300] Decret, in einer Prozeßsache alle richterlichen Bescheide und Verfügungen an die Parteien; entweder bloß proceßleitenden (Ladungen, Bekanntmachungen, Aufträge) oder entscheidenden Inhalts (Endurtheile über Haupt- oder Nebenpunkte). Decretum Divi Marci, Verordnung des Kaisers Mark Aurel, daß der Gläubiger, welcher den Schuldner durch Selbsthilfe zur Zahlung zwingt, zur Strafe sein Forderungsrecht verliert. Decretum Gratiani, s. Gratian. D., auch die von der höchsten Staatsgewalt an einzelne Personen oder Behörden ergehenden Befehle, z.B. Anstellungs-D. etc.