Das Vicariat

[327] Das Vicariat ist 1) im weitläufigen Sinne das Amt eines Vicarius; 2) verstand man darunter in Deutschland vorzüglich das Deutsche Reichs-Vicariat, d. h. denjenigen Zeitraum in der Deutschen Reichsregierung, in welchem entweder der kaiserliche Thron wirklich erlediget, oder der Kaiser nicht im Stande war, seine Regierung auszuüben. Es trat in diesen Fällen ein so genanntes Interregnum oder Zwischenregierung ein, welche die Reichsvicarien (s. dies. Art.) führten.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 327.
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