[125] Der Barriere-Tractat. Vermöge dieses Tractats, welcher 1715 zwischen dem Kaiser u. den Holländern geschlossen, und 1718 in der Hauptsache bestätiget wurde, hatten die Holländer ihre Besatzung (welche dem Hause Oestreich mit schwören mußte) in den Städten Namur, Tournay u. s. w. zu ihrer Gränzversicherung, während in Dendermonde halb Oestreichische und halb Holländische Besatzung liegen sollte. Für die Unterhaltung dieser Besatzungen wurden den Generalstaaten jährl. 500000 Thlr. bewilligt. Allein im Jahre 1781 hob der Wiener Hof, ungeachtet der Protestation der Republik Holland, diesen Tractat auf, indem er erklärte, daß die noch übrigen Befestigungen der Barriere-Plätze geschleift werden sollten, und daß folglich keine Besatzung derselben mehr nöthig sei; worauf denn auch die Holländischen Truppen abzogen.