Tractat

[458] Tractat wird nach dem Lateinischen eine Abhandlung oder Schrift über einen einzelnen Gegenstand oder bestimmten Stoff genannt. Unter Tractaten versteht man aber auch die Vorschläge und Verhandlungen, welche Behufs eines abzuschließenden Vertrags zwischen mehren Parteien gepflogen werden, der auch selbst ein Tractat genannt wird, wenn ihn Staaten oder Regenten miteinander schließen, und man spricht von einem Friedens-, einem Handels-, Schifffahrts- und Subsidientractat, je nachdem der Inhalt des Vertrags (s.d.) jene Angelegenheiten betrifft. Im geringschätzigern Sinne versteht man in neuester Zeit unter Tractätchen kleine frömmlerische: Büchelchen religiösen Inhalts, welche Frömmler und religiöse Dunkelmänner unter dem Volke verbreiten und die zum Theil auf Kosten gleichgesinnter Vereine, sogenannter Tractatengesellschaften, hergestellt werden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 458.
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