[291] Der Consul, (a. d. Lat.) 1) Die oberste Staatswürde bei den Römern, die gleich nach dem Umstürz der Monarchie an die Stelle der Könige im Jahr 245 nach Erbauung der Stadt Rom, (508 nach christlicher Zeitrechnung) eingeführt wurde, und unter zwei Personen getheilt war. Ihnen war unter andern Rechten vorzüglich das Directorium über den Senat, die Leitung aller öffentlichen Geschäfte in Friedens- und Kriegszeiten und das Commando über die im Felde stehende Armee anvertraut. Ihre Macht verlor sich allmählich unter den Kaisern, und erlosch endlich ganz unter der Regierung Justinians in der ersten Hälfte des sechsten Jahrhunderts. 2) Ein Beamter, den in unsern Zeiten handelnde Staaten in fremde Länder oder Städte schicken wo sich viele Kaufleute ihrer Nation aufhalten, um über sie [291] die Aufsicht zu führen, und für ihr Bestes zu sorgen.
Brockhaus-1809: Consul