[159] Die Bodmerei, ein Seecontract, wenn ein Schiffer gegen Verpfändung seines Schiffes Geld, und zwar gegen höhere Interessen als gewöhnlich, aufnimmt. Höhere [159] Interessen sind hier erlaubt, weil der Darleiher besorgen muß, daß er mit dem Untergang des Schiffs zugleich seine Bezahlung verliere.