Die Bodmerei

[159] Die Bodmerei, ein Seecontract, wenn ein Schiffer gegen Verpfändung seines Schiffes Geld, und zwar gegen höhere Interessen als gewöhnlich, aufnimmt. Höhere [159] Interessen sind hier erlaubt, weil der Darleiher besorgen muß, daß er mit dem Untergang des Schiffs zugleich seine Bezahlung verliere.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 159-160.
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