Die Constitution [2]

Die Constitution der vereinigten Staaten von Nordamerika, Schon im Jahr 1778 suchte die neue Republik sich durch eine Conföderation zu verbinden, deren endliche Bestätigung jedoch durch den verzögerten Beitritt der Provinz Maryland bis zum 1. März 1780 aufgehalten ward. Vermittelst dieser Conföderation traten dreizehn vereinigte Provinzen zusammen, und setzten jede besonders ihre innere Verfassung fest, worin sie im Wesentlichen die Einrichtung Englands beibehielten. Allein nach dem Frieden wurde das Fehlerhafte dieser Constitution sichtbar, nach welcher der Congreß viel zu wenig Macht hatte, um gehörig wirken zu können. Deßhalb trat 1787 unter Washingtons Vorsitz zu Philadelphia ein Convent zusammen, um eine neue Constitution zu machen. Kraft dieser Constitution bilden die ehemaligen Colonien zwar auch nicht einen einzigen Staat, sondern ein Bündniß verschiedener Freistaaten, deren jeder seine eigne Verfassung hat; allein ein Congreß der aus ihren Deputirten besteht, und seinen Sitz zu Philadelphia hat, vereinigt sie zu einem Ganzen. Bloß dieser Congreß, nicht aber eineinzelner Staatskörper hat das Recht, Krieg, Frieden und Bündnisse zu beschließen, Streitigkeiten der Provinzen zu schlichten, die höchsten Militär- und Civilämter zu besetzen, Verfügungen für das Gesammtwohl und Plane zur Verbesserung der Constitution zu entwerfen u. s. w. Und hierin liegt die wesentliche Verschiedenheit der Conföderationsartikel von 1778 und der neuen Constitution. Der alte Congreß konnte ohne Einwilligung aller Staaten nichts für die öffentliche Sicherheit und die Bezahlung der Schulden thun. Der neuen Constitution zu Folge geht eine Gesetzgebung und eine richterliche und executive Macht durch alle Staaten, ohne jedoch ihre besondre Verfassung zu stören. Um dem Mißbrauch [289] der Gewalt des Congresses vorzubeugen, wurde derselbe in zwei Kammern getheilt, nachdem er vorher nur aus einer bestanden hatte. Die Zahl der Deputirten eines jeden Freistaates richtet sich nach dessen Bevölkerung; und auf dem Congreß, an dessen Spitze ein Präsident sieht, wird durch die Stimmenmehrheit entschieden. Der Präsident wird, wie der Vicepräsident, alle vier Jahre gewählt; letzterer ist nur eigentlich im Amte, wenn der Präsident stirbt, oder abgesetzt wird. Ein Staatsrath oder Directorium besitzt die ausübende Gewalt, dirigirt auch deßwegen die Kriegsoperationen und alle Geschäfte, und bringt die Beschlüsse des Congresses in Vollziehung. Es wird aus den Mitgliedern des Congresses gewählt, besteht aus einem Deputirten jedes einzelnen Staates, und entscheidet durch Stimmenmehrheit. Wenn zwei Drittel des Congresses, oder zwei Drittel der einzelnen Staaten Verbesserungen der Constitution vorschlagen, so wird ein Convent dazu berufen; werden die Verbesserungen des Convents von zwei Dritteln der Staatenlegislatoren angenommen, so gelten sie. Einige wenige Nebenartikel dürfen jedoch vor 1808 gar nicht verändert werden.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 289-290.
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