[203] Die Hierarchie, a. d. Griech. bedeutet den Inbegriff aller der Rechte, welchen sich die Römischen Päpste über die gesammte Christenheit anmaßten. Die ersten Spuren dieser geistlichen Oberherrschaft finden sich schon in dem vierten Jahrhunderte nach Chr. Geb. am höchsten stieg sie aber im Mittelalter unter den Päpsten Gregor VII. und Innocenz III. welche nicht bloß die Streitigkeiten der Kirche vor ihren Richterstuhl zogen, sondern auch das weltliche Regiment an sich zu reißen suchten, und Kaiser und Könige von dem päpstlichen Stuhl abhängig machten. Die Stadt Rom schien von ihrer Erbauung an dazu bestimmt, den übrigen Völkern Europens Gesetze vorzuschreiben; und ihre weltliche Macht war kaum vertilgt, als sich eine eben so furchtbare geistliche in ihrer Mitte erbob, der man erst in den neuern Zeiten durch das Licht der Aufklärung einen tödtlichen Stoß beibringen konnte. Jetzt ist die päpstliche Hierarchie nur noch ein Schattenbild, welches selbst die katholisch Gesinnten nicht fürchten.