[236] Die Investitur. Dieser aus dem Mittelalter entlehnte Ausdruck bezeichnet die Handlung, wodurch jemanden ein Lehn feierlich übertragen wird. Mehrere theils sehr lächerliche Gewohnheiten, welche dabei beobachtet wurden, sind jetzt größten Theils aus der Mode [236] gekommen; und man begnügt sich mit gerichtlichen Uebertragungen oder Zuschreibungen der Grundstücke, die man in Lehn geben will.