Die Octroi

[286] Die Octroi (a. d. Franz. und Holländ.) heißt ein von der Regierung gestattetes Vorrecht, und wird besonders von Handlungsprivilegien, die einer gewissen Person oder Gesellschaft ertheilt werden, gebraucht. Daher heißen octroirte Handelscompagnien solche, denen das ausschließliche Recht, einen gewissen Handel zu treiben, durch ein Privilegium bestätigt worden ist, wie z. B. die Englische oder Holländische u. a. Ostindische Compagnien.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 3. Amsterdam 1809, S. 286.
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