[332] Die Spillgelder (von dem Worte Spill, so viel als Spindel, der Hauptbeschäftigung der Weiber bei unsern alten Vorfahren) hießen in unserm Deutschen Rechte diejenigen Gelder, über welche die Eheweiber ganz allein und ohne Zuthun ihres Mannes, auch selbst ohne Geschlechts-Vormund, unumschränkt disponiren können. Die Römer wußten nichts davon, und auch bei uns werden sie nicht vorausgesetzt, sondern sie müssen ausdrücklich bedungen werden – das Pathengeld der Frau ausgenommen, welches für Spillgeld gerechnet wird.