[352]Spillgelder, von Spille oder Spindel abgeleitet, eine im Heirathscontract besonders ausbedungene Summe Geld, über welche die Frau, ohne Einmischung des Mannes, nach Gefallen disponiren kann.
Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 9. [o.O.] 1837, S. 352.