[338] Die Sprachlehre (Sprachkunde, Sprachkunst, Grammatik) ist der Inbegriff der Regeln, nach welchen eine Sprache mündlich und schriftlich behandelt wird. – Sie begreift vier Haupttheile: 1) die Etymologie (die Wortableitung), d. h. die Lehre von Entstehung und Bildung der Worte und ihrer Abstammung von einander; 2) den Syntax (Wortfügung, Wortverbindung), d. h. die Lehre von Verbindung der Worte zu einer zusammenhängenden und verständlichen Rede; 3) die Prosodie (Tonkunde), d. h. die Lehre von der richtigen Aussprache der Worte und deren Abmessung zu Bildung des Reimes, oder die Lehre von dem Versebau; 4) die Orthographie (Rechtschreibung) [s. dies. Art.]. – So große Verdienste sich die Deutschen Gelehrten, besonders Adelung, um die Deutsche Sprachlehre erworben haben; so ist dieselbe doch noch immer in vielen Stücken unvollkommen und mangelhaft, wozu die im Ganzen noch immer zu sehr vernachlässigte regelmäßige Behandlung der Deutschen Sprache, die verschiedenen Meinungen der bessern Deutschen Schriftsteller bei Entscheidung grammatikalischer Streitigkeiten, und selbst die Nachlässigkeiten, [338] deren sich klassische Deutsche Schriftsteller in Ansehung der Sprache bisweilen schuldig machen, nicht wenig beitragen.