Sprachlehre

[592] Sprachlehre (Grammatik), die wissenschaftliche Darstellung der Gesetze einer Sprache, um diese richtig zu sprechen, zu verstehen u. zu schreiben. Über die verschiedenen Arten dieser Darstellung, die allgemeine, philosophische, vergleichende, historische s.u. Grammatik 2). Keine Sprache ist ohne Gesetzlichkeit (Regeln); dieselbe beruht im Denkgesetze (Natura) u. im Sprachgebrauch (Usus), daher muß das historische Sprachstudium sie aufsuchen u. die Philosophie zu begründen suchen. Diese Regeln einer Sprache sind: allgemeine, wenn sie gültig sind für die gesammte Sprache; specielle, wenn sie nur für eine bestimmte Zeit od. für eine bestimmte Gattung der Rede gelten; individuelle, wenn sie sich blos für einzelne Schriftsteller erweisen lassen. So wie die articulirten Töne, in deren Verbindung die Sprache besteht, nur Mittel, u. zwar rein materielles Mittel sind Ideen auszusprechen, u. diese Materie eine Ordnerin an der Grammatik hat, so haben auch jene Ideen od. das, was durch die Sprache als Mittel hervorgebracht wird, eine Ordnerin an der Logik. Da jedoch auch die Phantasie, welche sich bei verschiedenen Völkern so verschieden zeigt u. dem Verstande in den Äußerungen vorangeht, ihren Antheil an der Bildung der Sprachen hatte, so erklärt sich daraus die große Verschiedenheit der Sprachen nicht allein in der Bezeichnungs-, sondern auch in der Darstellungsweise. Ursprachlehre würde eigentlich eine S. sein, welche die Ursprache (s.u. Sprache) zum Gegenstand ihrer wissenschaftlichen Darstellung hat, u. müßte dann, insofern eine Ursprache allen andern Sprachen zum Grunde liegt, den Ausgangspunkt aller Regulirung der Sprachen darstellen; indeß beschränkt man, da eine Ursprache in jenem umfassenden Sinne nicht gefunden worden ist, den Begriff Ursprache auf die älteste Sprache eines Stammes, welche in ihrer Grundform als eine erschien, die aus einer nothwendigen Verrichtung des Organismus hervorgegangen u. den noch bildungslosen Zeiten gemäß eine höchst einfache war, u. nannte die Grammatik, welche darauf baut, Ursprachlehre, so Fr. Schmitthenner (Ursprachlehre, Frankf. a. M. 1826) für den Indogermanischen Sprachstamm. Die S.[592] zerfällt in zwei Haupttheile, die Formlehre, welche sich mit dem Material der Sprache beschäftigt, u. die Syntaxis, welche die Zusammenstellung der Wörter zum Satz behandelt. A) Formlehre: a) Lautlehre (Phonologie) od. Elementargrammatik. Die Elemente der Sprache sind die Wörter, die Elemente der Wörter sind die Laute u. deren Zeichen die Buchstaben. Die Laute (s.d.) scheiden sich nach ihrer Natur in Vocalen. Consonanten. Die Verbindung eines Vocals mit einem od. mehren Consonanten bildet eine Sylbe, welche ein Theil des Wortes ist, od. auch selbst schon ein Wort (s.d.) sein kann. Werden die Wörter mehrsylbig, indem man durch Endungen Begriffe nach dem Geschlecht unterscheidet od. gewisse unterscheidende Redeweisen andeutet, od. sie durch Anfügung anderer Begriffe erweitert u. modificirt, so wird es nöthig diese Begriffe einzeln nach ihrem Werthe zu unterscheiden u. den wichtigeren hervorzuheben. Dies geschieht durch die Intension der Stimme (Accent, s.d.). b) Wortbildungslehre (Etymologie). Ein durch articulirte Laute ausgedrückter bestimmter Begriff heißt ein Wort. Es gibt verschiedene Arten von Wörtern (Partes orationis): Nomina, u. zwar Substantiva, Adjectiva, Pronomina u. Zahlwörter, Verba u. Partikeln, u. zwar Präpositionen, Conjunctionen, Adverbia, Interjectionen (s.d. a.); oder man theilt die Wörter in: Begriffswörter, womit Vorstellungen von Erscheinungen in u. außer uns ausgedrückt werden u. wozu man die Verba, Substantiva, Adjectiva u. Adverbia rechnet; u. Formwörter, welche nur die Gegenstände nach ihrem Verhältniß zu dem Redenden od. zu anderen Gegenständen, od. diese Verhältnisse selbst darstellen, wozu Pronomina u. Partikeln gehören. Da diese Wörter aus Wurzeln entstehen, so werden die bloße Empfindungslaute andeutenden Interjectionen nicht als eigentliche Wörter angenommen. An der Materie des Wort unterscheidet man die Wurzel u. den Stamm, jene ist das Abstracte, dieser das Concrete des Begriffes, u. mit einer bestimmten Endung versehen, welche seine Art anzeigt, wird er zum grammatischen Wort; z.B. eine Wurzel ist duc, daraus gehen die Stämme duce u. duca hervor; aus jener bildet sich das Wort ducere, aus diesem ducare in educare etc. Aus Wurzeln u. Stämmen werden Wörter gebildet durch Ablaut des Wurzelvocals, z.B. Band von binden; durch Ableitung (Derivation), wo gewisse Endsylben angehängt werden, z.B. von dem Stamm leit.. die Wörter leiten, Leiter, Leitung etc.; durch Zusammensetzung (Composition), wenn man aus zwei od. mehren Wörtern eins bildet. Ein Wort heißt im Gegensatz zu den abgeleiteten u. zusammengesetzten Wörtern das Stammwort od. Primitivum, das abgeleitete Derivatum, das zusammengesetzte Compositum. Die Composition geschieht durch Verbindung zweier Wörter zu einem, z.B. Himmelskugel, od. durch Vorsetzung von Partikeln, z.B. abtreiben. Wenn ein Wort mit noch zwei anderen zusammengesetzt wird, nennt man es ein Bicompositum, z.B. Feldhauptmann; wenn ein Wort aus Wörtern verschiedener Sprachen zusammengesetzt wird, so heißt dies eine Vox hibidra, z.B. Comtoirdiener. c) Wortbiegungslehre (Flexionslehre). Zur Bezeichnung verschiedener Beziehungen eines Wortes in einem Satze werden die Wörter gebeugt (flectirt). Wörter, welche man beugen kann, heißen Flexibilia, die es nicht an sich gestatten, heißen Inflexibilia. Die Flexion nennt man beim Verbum Conjugation, bei den anderen beugbaren Wörtern Declination. Die Bezeichnungsformen verschiedener Verhältnisse, in welchen ein Nomen zum Subject od. Object stehen kann, heißen Casus (s.d.). Zur Bezeichnung der Anzahl von Gegenständen, von welchem die Rede ist (Numerus), bieten fast alle neuere Sprachen nur zwei Arten, nämlich die Einzahl (Singularis) u. die unbestimmte Mehrzahl (Pluralis); ein Dualis, welcher die Zweizahl anzeigt, läßt sich nur in wenig Sprachen nachweisen (s.u. Dualis). Am Verbum zeigen verschiedene Formen die Modification der Thätigkeit als factitive, causative, iterative, reflexive, negative (s.u. Verbum) etc. Die Beugungsformen erscheinen hier in großer Mannigfaltigkeit, je nach der Richtung der Thätigkeit eines Subjects (Genus verbi), od. der Zeit, in welcher eine bestimmte Thätigkeit stattfindet (Tempus), od. der Art u. Weise, wie die Aussage geschieht (Modus), od. der Person, von welcher die Rede ist, s. Verbum. B) Die Syntaxis, welche die Wörter zu einer geordneten Rede zusammensetzen lehrt, s.u. Satz 2). Die allgemeinen Regeln, welche der Syntaxis jeder Sprache angehören, beruhen auf dem Sprachgesetz für die Darstellung des ganzen Gedankens. Redeweisen, welche einer Sprache eigen sind, nennt man Idiotismen; gehen sie in andere Sprachen über, deren Geist sie eigentlich widerstreiten, so benennt man sie nach dem Namen der Sprache, aus welcher sie gekommen ist, z.B. Hebraismen, Gräcismen, Germanismen, Gallicismen etc. Abweichend ist in den verschiedenen Sprachen die Wortfolge; sie kann entweder eine logische od. eine freiere sein; die erstere findet sich bes. in solchen Sprachen, welche arm an Flexionsformen sind, wo man daher dem Verständniß durch die Stellung der Wörter zu Hülfe kommen muß; frei dagegen von dem Zwang einer bestimmten Wortfolge sind die an Formen reichen.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 592-593.
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