[238] Die Trompete (Ital. Tromba-Clarino). Dieß bekannte feierliche Blasinstrument wird für eines der ältesten gehalten. Den Ursprung leitet man von den Aegyptern her (bei denen dieß Instrument auch nur zu den Opfern gebraucht wurde), und Osiris selbst wird als Erfinder genannt; andre nennen die Tyrrhenier als Erfinder. Unstreitig wurde es zuerst bei öffentlichen Volksfeierlichkeiten, und auch besonders dazu gebraucht, einer großen Menge sogleich ein Zeichen zu geben; so wie es denn auch im Kriege ein Zeichen zum Angriff war. Die heutige Gestalt – bekannter Maßen eine lange dünne dreifach zusammengelegte metallene Röhre, welche vorn mit einem Mundstücke versehen ist, am Ende aber in eine weitere Oeffnung ausläuft – hat das Instrument von einem gewissen Moritz unter König Ludwig XII. erhalten; und, wie bekannt, wird es h. z. T. bei dem häufigen Gebrauch der Blasinstrumente sehr oft und in Verbindung mit den feierlichen Pauken, zu Erhöhung festlicher Pracht, [238] mit großer Wirkung angewendet. Auch ist zur Vervollkommnung dieses Instruments viel gethan, u. z. B. von dem kais. Hoftrompeter zu Wien, Weidinger, eine Trompete mit Klappen erfunden worden, auf welcher man nicht nur durch zwei Octaven alle halben Töne ganz rein und gut herauszubringen, sondern auch das Instrument selbst sehr zart zu behandeln vermag.
Uebrigens darf hier wohl eine Merkwürdigkeit der vorigen Deutschen Reichsverfassung nicht übergangen werden, da nehmlich Chursachsen als Erzmarschall das Protectorat über alle Trompeter und Pauker des heiligen Romischen Reichs hatte, so daß sich diese Chursächsische Jurisdiction nicht nur über alle Feld- und Hoftrompeter bei Reichsversammlungen und Reichs-Armeen, sondern über alle dergleichen Kunstverwandte an allen Chur- und fürstlichen Höfen erstreckte.