[359] Statthalter heißt diejenige böchste obrigkeitliche Person, der in einem gewissen Landesbezirk die Regierung und die Stelle des Landesherrn übertragen ist. [359] Statthalter kommen gemeiniglich in denjenigen Landen vor, deren Größe oder geographische Lage dem Regenten die unmittelbare Regierung nicht erlaubt. So hielten die Römer in den eroberten Provinzen ihres großen Reichs ihre Statthalter. Auch Rußland ist durchgehends in Statthalterschaften oder Gouvernements abgetheilt, und jedes einzelne einem besondern Gouverneur oder Statthalter übertragen. Die Rechte eines Statthalters sind nicht überall von gleichem Umfange, und entweder durch Gesetze, oder durch den besondern Willen des Regenten bestimmt. Die wichtigste Statthalterschaft war wohl unstreitig die über Holland, oder die vereinigten Niederlande, die im J. 1747 sogar erblich wurde. (S. den Art. vereinigte Niederlande, Th. 3. S. 253 fgg.)