Statthalter

[755] Statthalter, der Stellvertreter des Regenten innerhalb eines bestimmten Bezirks; in der ehemal. Republik der Vereinigten Niederlande der oberste Staatsbeamte, nach Einführung der Generalerbstatthalterschaft (1747-95 erblich im Hause Nassau-Oranien) mit fast monarchischer Gewalt; in Österreich Amtstitel der polit. Landesbehörden (Statthaltereien) in den einzelnen Kronländern.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 755.
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