[59] Tarif heißt das Verzeichniß derer in einem Lande oder einer Stadt eingeführten Waren, nebst dem Werthe, nach welchem sie geschätzt werden, oder was für jede an Ein- und Ausfuhrzöllen, an Accise oder sonstigen obrigkeitlichen Gefällen zu entrichten ist. Man findet dergleichen Tarifs gewöhnlich an den Zollhäusern angeschlagen.