Tarīf

[325] Tarīf (arab.), ein Verzeichnis verschiedener Waren oder Leistungen mit beigesetzten Preisen, namentlich ein amtlich festgestelltes Verzeichnis, daher Zolltarif (vgl. Handelsverträge), Münz-, Steuertarif, insbes. im Verkehrswesen: Droschken-, Post-, Schiff-, Eisenbahntarif etc. S. Tarifverträge. Tarifieren, in einen T. mit bestimmtem Tarifsatz aufnehmen; daher tarifierte Münzen, solche, denen durch den gesetzlichen Münztarif ein bestimmter Kurs gegeben ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 325.
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