[226] Tribonianus, aus Pamphylien gebürtig, einer der berühmtesten Rechtsgelehrten des 6. Jahrhunderts, welcher auch an der Spitze derjenigen Rechtsgelehrten stand, denen Kaiser Justinian die Bearbeitung des bekannten Corpus juris (s. dies Art. Thl. I. S. 300.) aufgetragen hatte. Er stand bei dem Kaiser in hohen Gnaden und Ansehen, und besaß unstreitig auch viel Gelehrsamkeit, obgleich man ihn nicht von allen den Fehlern – als Gelehrten und als Mensch – frei sprechen kann, die ihm sehr Viele schuld gegegeben haben. Er hatte eine sehr ansehnliche Bibliothek und eine Sammlung aller alten Juristen, aus welchen denn eben auch jene unzählichen Rechtsbedenken zusammen gelesen wurden, woraus nachber die so genannten Digesta oder Pandekten entstanden; wobei man freilich auch den Tribonian beschuldigen will, daß er eigenmächtige Abänderungen und Verfälschungen der alten Juristen vorgenommen, ja sogar viele Werke derselben verbrannt habe, damit seine Verfälschungen und Fehler nicht entdeckt werden sollten etc. Indessen haben ihn doch andere Gelehrte wieder gegen diese Vorwürfe vertheidigt, die allerdings wohl mit unter zu hart ausgefallen sind.