[339]der Visirer, ein geschworner (durch Eid verpflichteter) Mann, der in Städten, wo Tranksteuer entrichtet wird, auf die Ausmessung alles dessen, was an Wein, Bier u. dgl. eingebracht wird, angewiesen ist; daher kommt auch
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 339.