[619]Visirer, ein Beamter, welcher die Gefäße, in denen die einer Abgabe unterworfenen Getränke bereitet, od. in einen Ort gebracht werden, zu messen hat; hiernach Bier- u. Weinvisirer.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 619.