Visirer

[619] Visirer, ein Beamter, welcher die Gefäße, in denen die einer Abgabe unterworfenen Getränke bereitet, od. in einen Ort gebracht werden, zu messen hat; hiernach Bier- u. Weinvisirer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 619.
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