[75] Avis (aus dem Franz. – spr. Awi) heißt eine Nachricht, ein Bericht, eine Belehrung, die man jemand über eine Sache giebt. – Ein Avisbrief, Avisobrief, heißt bei den Kaufleuten ein jedes Schreiben, das über Handelsangelegenheiten Nachricht giebt, besonders 1) wenn ein Kaufmann dem andern Nachricht giebt, daß gewisse Waaren oder Güter durch den und den Fuhrmann anlangen werden; 2) wenn einer in Wechselsachen einem Freunde Nachricht giebt, daß er einen Wechsel auf ihn ausgestellt habe, und ihn zugleich benachrichtiget, auf welche Art er gedeckt werden solle u. s. w – Außerdem heißt Avis auch ein kaufmännisches Gutachten über gewisse vorgelegte Handelsvorfälle. (S. Parere i. d. Nachtr.)