Cadileschkier

[168] Cadileschkier (Kadileskier) ist bei den Türken ein Oberrichter, dessen Gerichtsbarkeit sich über alle Arten von Personen und Sachen erstreckt. Es sind deren drei: einer für Rumelien, der andere für Natolien, und der dritte für Egypten, Syrien, Armenien etc. Sie haben Sitz und Stimme im Divan (s. dies. Art.), und alle Cadis in dem ihnen untergebenen Theile werden von ihnen bestellt und stehen unter ihnen.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 168.
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