[56] Das Archiv (a. d. Lat.) heißt der Ort, wo Acten, öffentliche Urkunden und überhaupt Schriften, welche den Staat und das gemeine Beste betreffen, aufbewahrt werden; dann braucht man es auch von der Sammlung der Acten oder Urkunden selbst. Derjenige, welcher die Aufsicht darüber hat, heißt Archivar.