Das Bergregal

[106] Das Bergregal heißt das Recht der Landesobrigkeit, alle Mineralien auf dem Grund und Boden aller ihrer Unterthanen sich zuzueignen. Nach dem 30sten Artikel in 1sten Buch des Sachsen-Spiegels heißt es: Al schaoz unter der erden begraben, tiefer den ein phlugge, der gehoret zu der kunglichen gewalt. – Gegen gewisse Abgaben wird den Unterthanen die Benutzung dieses Regals überlassen, oder ihnen verstattet, Bergwerke anzulegen.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 106.
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