Das Justitium

[503] Das Justitium, oder Juristitium, der förmliche Stillstand der Gerichte und deren Pflege, welcher nur bei außerordentlichen Fällen, bei großer Trauer, oder bei sonst sehr bedenklichen kriegerischen [503] oder Pestzeiten eintritt, wo schlechterdings alles Gewerbe und alle Amtsverrichtungen aufhören.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 503-504.
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