[198]Justitĭum (lat.), Gerichtsstillstand; der Zeitraum, während dessen eine Justizbehörde die Rechtspflege nicht administrirt, z.B. in Kriegs- od. Pestzeiten, bei Landtrauer, auch während der Gerichtsferien u. bei bes. freudigen Ereignissen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 198.