Das Mannrecht

[15] Das Mannrecht hieß ehedem dasjenige Recht, nach welchem adeliche Vasallen gerichtet wurden – das Lehnrecht. Dann bezeichnete man auch damit das Lehngericht, wenn zwischen dem Lehnherrn und dem Vasallen Streit entstand, und vor welchem sich der Vasall stellen mußte. Daher rühren auch die Benennungen: Mannrichter, oder der Richter bei einem solchen Manngericht; Mannbote, der Gerichtsdiener eines solchen Lehngerichts; Manntag der Tag, an welchem sich die Lehnmänner versammleten. Doch sind alle diese Ausdrücke jetzt nicht mehr gebräuchlich.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 15.
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