Das Manifest

[12] Das Manifest heißt diejenige schriftliche Erklärung eines Landesherrn oder unabhängigen Staats, worin er wegen irgend einer den Staat betreffenden Angelegenheit sein Recht und die Anstalten zu Behauptung desselben, auch die Ursachen dazu der Welt gleichsam zu seiner Rechtfertigung vorlegt: dahin gehört vorzüglich [12] eine Kriegserklärung, worin 1) die feindlichen Zunöthigungen, wodurch man zu Ergreifung der Waffen gezwungen worden; 2) die Bekanntmachung, daß man zu Abtreibung des Unrechts seine Kriegsheere marschiren lasse; 3) das Verbot an alle Unterthanen, weder sich in Feindes Diensten gebrauchen zu lassen, noch diesem auf irgend einige Art Vorschub zu thun etc. weitläuftig aufgeführt sind. – Bei den Schiffern heißt übrigens in Kriegszeiten Manifest ein gewisses Verzeichniß von allen den Gütern und deren Verlädern, wodurch sie sich legitimireu müssen, und welches ihnen zum Certificat dient, daß sie theils neutrale Güter, theils auch keine contrabanden Waaren führen.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 12-13.
Lizenz:
Faksimiles:
12 | 13
Kategorien: