[165]Das Officium (lat.) der Dienst, das Amt, die Amtspflicht; daher: ex officio, von Amtswegen, was einer vermöge seines Amts und unentgeldlich thun muß; ferner Officialia: Arbeiten, die zu einem Amte und zu dessen Verwaltung gehören.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 165.