[231] Officĭum gothĭcum (O. Isidōri), die 633 auf dem Concil in. Toledo unter dem Könige Sisenand zur Herstellung eines gleichmäßigen Gottesdienstes approbirte Spanische Liturgie, wichtig bes., weil sie viele Gebräuche u. Formeln enthält, welche in der ersten Zeit des Christenthums in Übung waren. Sie blieb in allgemeinem Gebrauch bis zur Zeit Gregors VII., wo 1060 auf dem Concil in Jacca unter Ramiro I. der Römische Ritus angenommen wurde, aber in Catalonien wies 1064 die Ständeversammlung in Barcelona den Antrag des päpstlichen Gesandten zurück, bis König Alfons VI. von Castilien u. Leon, nachdem er den Sarazenen Toledo abgenommen hatte, die Einführung des Römischen Rituals in Catalonien durchsetzte, ungeachtet Geistlichkeit u. Volk sich dagegen sträubte. Einige Gemeinden u. in Toledo sechs Kirchen beharrten aber bei ihrer alten Weise, daher wird das O. g. auch O. toledanum genannt, so wie es auch O. mozarabicum hieß, weil die unter den Sarazenen lebenden u. Mozaraber (s.d. 3) genannten Christen das O. g. behielten. Es weicht in der Ordnung u. in ursprünglich arabischen Gesängen von dem Gregorianischen Gesange ab. Der Cardinal Ximenes veranstaltete 1500, damit diese Liturgie nicht ganz verloren ginge, eine neue Ausgabe des O. g. mit lateinischer Schrift u. verordnete in den Collegiatstiftern in Toledo, Salamanca u. Valladolid den Mozarabischen Ritus zu beobachten (s. Liturgie).