[215]Das Parquet (a. d. Franz.) ist eigentlich ein durch Schranken abgesonderter Platz in Gerichtsstuben für die Richter, auch in Schauspielhäusern etc.; dann heist es auch ein getäfelter eingelegter Fußboden.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 215.