[191] Der Castellan war ehedem in Polen ein Befehlshaber oder Richter über gewisse Schlösser und dazu gehörige Güter. Der Castellan von Cracau hatte den Rang vor allen Woiwodschaften. – Dann heißt Castellan auch der Befehlshaber eines Castells oder Schlosses, von welchem die Sicherheit und Vertheidigung desselben abhängt; endlich auch nennt man bei uns den Aufseher auf gewissen fürstlichen und herrschaftlichen Schlössern und Pallästen über die verschiedenen Gemächer und Cabinette, welche für Fremde sehenswerth sind, einen Castellan.