[1313] Der Castellān, des -es, plur. die -e, oft auch -ǟne, der Befehlshaber eines Castelles oder Schlosses, von welchem die Sicherheit und Vertheidigung desselben abhänget. So wurden in den mittlern Zeiten die Burggrafen und Burgmänner mit allen ihren Einschränkungen, besonders im Lateine, sehr oft Castellane genannt. Die Gouverneurs der Castelle oder Citadellen zu Mailand, Neapel und Antwerpen führen noch diesen Nahmen, und in Pohlen, welches Reich der ehemahligen Deutschen Verfassung noch sehr ähnlich ist, sind die Castellane Reichsbeamte, welche die Aufsicht über ein Castell und dessen Gebieth haben, und in Kriegeszeiten die unter ihrer Gerichtsbarkeit befindlichen Edelleute unter dem Commando des Woiwoden, als dessen Lieutenants, in das Feld führen, da sie denn mit den ehemahligen Deutschen Grafen und Burggrafen überein kommen. Im Deutschen[1313] nennet man in verschiedenen fürstlichen und herrschaftlichen Schlössern und Pallästen denjenigen Bedienten, welcher die Aufsicht über die Zimmer hat, einen Castellan.