Der Coadjutor

[230] Der Coadjutor ist derjenige, welcher einem hohen Geistlichen, einem Erzbischofe, Bischofe, Abte, bei Lebzeiten zugeordnet wird, um ihm nach dessen Tode in der geistlichen Würde nachzufolgen.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 230.
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