[230]Der Coadjutor ist derjenige, welcher einem hohen Geistlichen, einem Erzbischofe, Bischofe, Abte, bei Lebzeiten zugeordnet wird, um ihm nach dessen Tode in der geistlichen Würde nachzufolgen.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 230.